Hinweis:
Bei Interesse an Fotos, bitte mail an mich senden, danke !!
Bei Nutzungsfreigabe von Fotos ist der Urheber des Fotos anzugeben (Urheberrechtsgesetz) !!
Jedweder rein privater Nutzung zugesandter Fotos steht nichts im Wege.
Es wird keine Nutzung von mir erstellter Fotos auf Facebook erlaubt. Dort erscheinende Fotos werden, wenn überhaupt, nur durch mich
eingestellt. Da sie dort eine bestimmte Größe nicht überschreiten, um eine weitere Nutzung( durch Screenshots u.a.) zu unterbinden.
am 04. Oktober 2020 fand der virtuelle London- Marathon statt.
Am 28. August 2020 fand die zweite Midsommar-Nacht-Veranstaltung,
veranstaltet durch den SCC, statt.
weitere Fotos mit dem Klick auf das Bild kommt man zu den Galerien
Midsommar 2019 SC Charlottenburg
TEAM-Staffel 5x5km 2019
Advents-Postkarten-Kalender
das Jahr 2018
Das war der 44. BMW Berlin-Marathon 2017
Impressionen von der Strecke
Am 17. September 2017 begann wie üblich die Marathonwoche zum Berlin-Marathon. Traditionell startet diese Marathonwoche mit dem Literaturmarathon in der Kunstfabrik "Schlot" in den Edisonhöfen, Schlegelstr. 26 .
Tiergartenstaffel 2016
Frauenlauf 2016 in Berlin
Wie die Zeit vergeht .
Hinweis:
Ich halte es, aus gegebenem Anlass, doch für sinnvoll, diesen Textauszug hier anzubringen.
Fotos sind grundsätzlich nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt, sei es als Lichtbildwerk gemäß § 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) oder als Lichtbild gemäß § 72 UrhG. Der Unterschied ist in der Praxis nicht wichtig und unterscheidet sich lediglich in der Schutzdauer von im ersten Fall 70 Jahren und bei einem Lichtbild gemäß § 72 UrhG von 50 Jahren. Mit anderen Worten: Jedes Foto unterliegt einem urheberrechtlichen Schutz. Auf einen Copyright-Vermerk kommt es sowohl bei Fotos, wie auch bei Texten nicht an (vgl. "Was bringt der Copyright-Vermerk?"). Für entsprechende Rechte aus dem Urheberrecht und deren Schutz ist es somit unerheblich, ob auf ein entsprechendes Urheberrecht oder Kopierverbot auf der eigenen Homepage hingewiesen wird.
Bilder und Fotos unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht.
Wenn wir vom "Urheber" sprechen, meinen wir den
Schöpfer, Hersteller (Fotograf) oder rechtlichen Eigentümer des Bildes.
Er
besitzt die Rechte an Veröffentlichung jeglicher Art, sowie Verbreitung und Vervielfältigung.
Bilder/Fotos die also z.B. im Internet zu sehen sind, dürfen NUR zu privaten Zwecken genutzt werden. Das bedeutet natürlich AUCH, das diese Bilder nicht in
einer Signatur oder als Avatar z.B. in einem öffentlichen Internetforum genutzt werden dürfen. Ohne Einverständnis des Urhebers dürfen auch keine Fotos auf einer Homepage veröffentlicht
werden.
Nachfragen beim Urheber der Fotos kosten nichts und in den meisten Fällen wird es erlaubt (vorwiegend bei privaten
Urhebern).
Für neue Ideen gerne offen :-)
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